Die Wasserwacht Dießen am Ammersee leistet freiwillige Rettung- und Bergungseinsätze und helfen dort, wo andere Menschen am Wasser in Not geraten. Die Zuweisung von Geldauflagen/Bußgelder ist für uns ein wichtiger Baustein zur Sicherung unseres aktuell dringend notwendigen Projektes, zur Erneuerung der Ausrüstung in Form eines neuen Rettungsbootes als nötiger Ersatz in unserer über 30 jährigen Flotte. Seit 1969 wurden über 6.700 Einsätze durchgeführt und es wird Zeit die Rettungsmittel zu erneuern. Unsere Aufgabe als Förderverein ist die Unterstützung mit Geldmitteln, um diese besondere Ehrenamtliche Leistung mit den nötigen finanziellen und Sach-Mitteln auszustatten und den Rettern die Zeit für Ihre Aufgabe freizuhalten.
 
Heute zählt die Wasserwacht Dießen ca. 440 Mitglieder, davon ca. 30 Aktive, die an 365 Tagen im Jahr, 24 Stunden, ehrenamtlich bereit sind in Not geratenen Menschen Hilfe zu leisten. Das Aufgabengebiet umfasst neben der Ersten Hilfe im Strandbad, die Rettung und Bergung verunglückter Wassersportler, die Suche nach vermissten Personen, die Bergung von leblosen Personen, aber auch das Austauschen von Bojenketten oder die Pannenhilfe, bzw. das Abschleppen von defekten Booten. Dies erfordert von den aktiven Mitgliedern  einen Zeitaufwand von ca. 11000 Stunden pro Jahr.
 
 
Als Strafrichter oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, uns mit der Zuteilung von Geldauflagen und Bußgeldern direkt zu helfen.
Die eingehenden Beträge fließen ohne Abzug von Verwaltungsgebühren zu 100% in unsere Projekte und werden dort eingesetzt, wo Hilfe an Material, Kleidung, Verbrauchsgütern, Versorgung, etc. am nötigsten ist. Auf Wunsch verwenden wir das uns zugewiesene Geld natürlich auch zweckgebunden für ein bestimmtes Projekt. Über unsere verschiedenen Einsatzgebiete können Sie sich unter der Internetseite der Wasserwacht, wie auch des Fördervereins informieren.
Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen:
  • Wir sind bei allen 24 Oberlandesgerichten gelistet. Die hierfür notwendigen Voraussetzungen wie den Nachweis der Gemeinnützigkeit erfüllen wir; Satzungsänderungen teilen wir Ihnen unverzüglich mit.
  • Wir haben ein eigenes Sonderkonto eingerichtet, das ausschließlich für die Verwendung von Geldauflagen genutzt wird. Für eingegangene Bußgelder stellen wir selbstverständlich KEINE Spendenbescheinigungen aus.
  • Wir stellen Ihnen bei Bedarf gerne Adressaufkleber sowie speziell für Bußgeldzahlungen vorgesehene Überweisungsträger zur Verfügung.
  • Wir verpflichten uns, die zuweisende Behörde über den Eingang bzw. Nichteingang zugewiesener Geldauflagen zeitnah zu informieren. Über die Höhe und Verwendung der Geldauflagen werden die zuständigen Oberlandesgerichte jeweils zum Jahresanfang unterrichtet.
  • Absolute Diskretion über alle Informationen zu den jeweiligen Vorgängen ist für uns selbstverständlich.
Gerne senden wir Ihnen aktuelle Projektberichte zu oder stellen Ihnen in einem persönlichen Gespräch unsere weiteren Planungen gemeinsam mit der Wasserwacht Diessen am Ammersee vor.
Machen Sie sich ihr persönliches Bild und besuchen Sie uns am Platz des Geschehens in der Rettungsstation der  Wasserwacht Diessen am Ammersee im Strandbad St. Alban, Seeweg-Süd 90, 86911 Diessen am Ammersee - wir freuen uns auf Ihr Kommen.
 
Mit der Zuweisung Ihrer Geldauflage an den Förderverein der Wasserwacht Diessen e.V. tragen Sie dazu bei, dass wir in Not geratenen Menschen am Ammersee, aber auch im gesamten Einsatzgebiet Bayern, schnell und effizient helfen können. Vielen Dank dafür bereits im voraus und ein zünftiges "Vergelt's Gott!"!
 
 
Unser Konto für Ihre Geldauflagen: 
 

Förderverein der Wasserwacht Diessen

Kto.Nr. 22 72 76 97        BLZ 700 520 60

IBAN:  DE67 7005 2060 0022 7276 97 

BIC:    BYLADEM1LLD

Bank:  Sparkasse Landsberg-Dießen